VfL Oldesloe Ü 40 / Ü 50
Kreisfußballverband Stormarn
Spielausschuss
                                                                   
Durchführungsbestimmungen für die Spielserie 2019 / 2020 Ü 50 ( gelten auch für die Pokalspiele der Ü 50)

1.
Alle Spiele werden nach Satzung und den Ordnungen des SHFV durchgeführt.

2.
Elektronischer Spielbericht
Bei allen Spielen kommt der elektronische Spielbericht zum Einsatz.

Die Nacherfassung des Spielberichts durch den Verein hat innerhalb von 3 Tagen zu erfolgen. Erfolgt die Nacherfassung nicht termingerecht, wird eine Gebührenfestsetzung von 25,- € erhoben. Im Bereich des KFV Stormarn wird nach den Spielen auf den Papierausdruck verzichtet . Sollte in Einzelfällen aus technischen Gründen das Ausfüllen des Online-Spielberichtsbogens nicht möglich sein, ist das bekannte Originalspielberichtsformular des SHFV zu verwenden. Zuvor sind alle Maßnahmen zu ergreifen, um den Online-Einsatz des DFBnet- Spielberichts zu ermöglichen.

3.
Ist der Online-Einsatz des Spielberichts nicht möglich: Der Spielberichtsbogen ist sorgfältig und gut lesbar (Druckbuchstaben), mit richtiger Spiel – Nr. und Datum, von beiden Mannschaften auszufüllen. Es sind nur Original – Spielberichtsbogen zu verwenden (keine Kopien!!). Der Schiedsrichter vermerkt auf den Spielbericht das Endergebnis, den Sieger, Datum und Uhrzeit usw. und trägt besondere Vorkommnisse ein (rote und gelbrote Karte), dann bestätigt er mit seiner Unterschrift die Richtigkeit der Angaben.  Der Spielberichtsbogen ist zu senden an:

     Günther Jonischkies Schulkoppel 10, 22946 Großensee

Der Spielberichtsbogen ist vom Platzverein so zum Versand zu bringen, dass er drei Tage nach dem   Spiel dem Staffelleiter vorliegt. Bei Nichteinhaltung der Fristen bzw. Nichtbeachtung erfolgt eine Gebührenfestsetzung in Höhe von 25,-- €uro.

4.
Spielberechtigung Ü 50     
Es sind alle Spieler spielberechtigt, die zum Zeitpunkt des Spiels 50 Jahre alt sind. Es dürfen  pro Spiel  zwei Spieler jünger sein, jedoch müssen sie zum Zeitpunkt des Spiels 46 Jahre alt sein. Auf dem Spielbericht dürfen nur 2 Spieler eingetragen werden, die jünger als 50 Jahre sind. Sind mehr als 2 jüngere Spieler eingetragen, wird das Spiel als verloren gewertet.     Spielberechtigt sind nur Spieler, die über einen gültigen digitalen Spielerpass verfügen. 

Eine Spielberechtigungsliste ist mitzuführen.     
Ist der digitale Spielerpass nicht mit einem Lichtbild versehen, erfolgt ein Ordnungsgeld.

Laut einstimmigem Beschluss bei der Arbeitstagung dürfen alle Spieler eingesetzt werden, die eine Spielberechtigung für die Ü 50 haben.

Spieler, die nicht im Besitz eines Passes sind, können vom Schiedsrichter nicht ausgeschlossen werden, doch hat der Spieler, der einer gesetzlichen Ausweispflicht unterliegt ( mit Vollendung des 16. Lebensjahres ) sich zwingend mit einem amtlichen Lichtbilddokument ( Personalausweis, Reisepass, Führerschein ) auszuweisen. Erfolgt dies nicht, ist vom Schiedsrichter ein entsprechender Hinweis zu vermerken. Der Spieler ist nicht spielberechtigt. § 29 SPO ist entsprechend anzuwenden ( Spiel – Wertung ).

Die Mannschaftsführer und verantwortlichen Betreuer sind berechtigt die Eintragungen auf dem Spielbericht zu prüfen. Bei festgestellten Unregelmäßigkeiten sind diese auf dem Spielbericht oder in einem Sonderbericht zu vermerken.  

5.
Spielzeit:    Ü 50  :    2 x 30 Minuten           
Pro Mannschaft dürfen 7 Spieler (plus 7 Einwechselspieler) eingesetzt werden. Ein Einwechseln eines bereits ausgewechselten Spielers ist erlaubt.  Die Spiele sind bis zum Ende der Saison angesetzt. 


6.
Zum Schutz der teilnehmenden Spieler wird ein generelles Grätschverbot für Zweikämpfe         am Mann erlassen. Auch der Versuch ist strafbar. Ausführung und Versuch werden mit       direkten  Freistoß und mit einer Verwarnung in Form einer gelben Karte bestraft. Diese       Regelung gilt nicht für den Torwart innerhalb des eigenen Strafraums, sofern die Aktion       nicht fahrlässig, rücksichtslos oder übermäßig hart erfolgt.

7.
Spielverlegungen sollten nach Möglichkeit vermieden werden. Im Vorwege ist der Staffelleiter telefonisch über eine  Spielverlegung zu informieren. Erfolgt die Information des Staffelleiters nicht, wird eine Gebührenfestsetzung fällig. Spielverlegungen sind nur möglich, wenn beide Mannschaften einer Spielverlegung zugestimmt haben. Das Spiel muss zeitnah ( innerhalb von 10 Tagen ) ausgetragen werden. Die Verlegung der Anstoßzeit an einem Wochenende braucht dem Staffelleiter nicht mitgeteilt werden.

8.
Bei Spielausfällen wegen Unbespielbarkeit des Platzes, wird sofort ein neuer Spieltermin mit der Gastmannschaft vereinbart (bei Absage der Partie). Dem Staffelleiter wird der Spielausfall und neue Spieltermin telefonisch mitgeteilt. In der Hinserie sollte die Möglichkeit genutzt werden, das Spiel auf des Gegners Platz zu verlegen.

Bei Nichtantretungen erfolgt eine Gebührenfestsetzung: 1. Mal   80,-- €uro,    2. Mal    120,-- €uro,    3. Mal   180,-- €uro Der Ordnungsgeldkatalog des SHFV ist zu beachten !

Eine gelb/rote Karte führt bei der Ü 50 nicht zu einer automatischen Sperre von einem Spiel.

9.
Der Heimverein ist verpflichtet, das Spielergebnis spätestens eine Stunde nach Spielende ins DFBnet einzugeben. Für nicht oder verspätet eingegebene Ergebnisse wird ein Ordnungsgeld von 10 Euro erhoben.

10.
Vorzeitiger Spielausfall / Nichtantritt kann von den Vereinen ab 2 Tage im Voraus ins DFBnet eingegeben werden. Diese Möglichkeit gilt unter Vorbehalt.   

11. Verlängerung bei Pokalspielen: 2 x 10 Minuten


gez. Günther Jonischkies                                                                                                         Staffelleiter   Alt - Senioren                                                                                              15.7.2019