VfL Oldesloe Ü 40 / Ü 50
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Durchführungsbestimmungen Altsenioren Ü50 Saison 2025/2026

1. Alle Spiele werden nach Satzung und den Ordnungen des SHFV durchgeführt.

2. Kommunikation:
Anfragen bitte nur 1x versenden, wir können auch nur einmal antworten. Auch nicht vom DFBNet an die E-Mail-Adresse senden – dann gibt es keine Antwort, weil das Senden von E-Mails ins Postfach-System nicht
möglich ist!

3. Staffelleitung:
Staffelleitung:   Burhan Boz
DFBNet:  burhan.boz@shfv-kiel.evpost.de
E-Mail:   burhan.boz@kreisfussballverband-stormarn.de
Telefon:  (0174) 495 1990

4. Elektronischer Spielbericht
Bei allen Spielen kommt der elektronische Spielbericht zum Einsatz.
Die Nacherfassung des Spielberichtes durch den Verein hat innerhalb von 3 Tagen zu erfolgen. Erfolgt die
Nacherfassung nicht termingerecht, wird eine Gebühr von 25,-  erhoben.
Im Bereich des KFV Stormarn wird nach den Spielen auf den Papierausdruck verzichtet. Sollte in Einzelfällen
aus technischen Gründen das Ausfüllen des Online-Spielberichtsbogens nicht möglich sein, sind die
einzutragenden Informationen vollständig per E-Mail an den Staffelleiter zu schicken.

5. Ist der Online-Einsatz des Spielberichts nicht möglich:
Die Mannschaftsaufstellungen sind vollständig anzugeben.
Der Schiedsrichter vermerkt das Endergebnis, den Sieger, Datum und Uhrzeit usw. und trägt besondere
Vorkommnisse ein (rote und gelb/rote Karte).
Die Angaben sind per E-Mail an folgende Adresse zu senden:

burhan.boz@kreisfussballverband-stormarn.de
Bei Versand aus dem DFBnet-Postfach ist folgende Adresse zu wählen:
burhan.boz@shfv-kiel.evpost.de

Die Angaben sind so zum Versand zu bringen, dass sie zwei Tage nach dem Spiel dem Staffelleiter
vorliegen. Bei Nichteinhaltung der Fristen bzw. Nichtbeachtung erfolgt eine Gebühr von 25,- .

6. Spielberechtigung Altsenioren Ü50
Es sind alle Spieler spielberechtigt, die im betreffenden Kalenderjahr des Spiels das 50. Lebensjahr vollenden. Es dürfen pro Spiel zwei Spieler jünger sein, jedoch müssen sie im Kalenderjahr des Spiels das 46. Lebensjahre vollenden. Auf dem Spielbericht dürfen nur zwei Spieler eingetragen sein, die jünger als 50 Jahre sind.
Sind mehr als 2 jüngere Spieler eingetragen, wird das Spiel als verloren gewertet. Spielberechtigt sind nur Spieler, die über einen digitalen Spielerpass verfügen.
Ist der digitale Spielerpass nicht mit einem Lichtbild versehen, erfolgt ein Ordnungsgeld.
Es dürfen alle Spieler eingesetzt werden, die eine Spielberechtigung für Altsenioren haben.

Stichtage (Das Alter muss im Kalenderjahr des Spieles erreicht werden!):
Ü-46-Spieler: Geburtsjahr 1979 oder älter (max. 2 auf dem Spielbericht)
Ü-50-Spieler: Geburtsjahr 1975 oder älter

Spieler, die nicht im Besitz eines Passes sind, können vom Schiedsrichter nicht ausgeschlossen werden, doch hat der Spieler, der einer gesetzlichen Ausweispflicht unterliegt (mit Vollendung des 16. Lebensjahres) sich zwingend mit einem amtlichen Lichtbilddokument (Personalausweis, Reisepass, Führerschein) auszuweisen. Erfolgt dies nicht, ist vom Schiedsrichter ein entsprechender Hinweis zu vermerken.
Der Spieler ist nicht spielberechtigt. §29 ist entsprechend anzuwenden (Spiel-Wertung)
Die Mannschaftsführer und verantwortlichen Betreuer sind berechtigt, die Eintragungen auf dem Spielbericht zu prüfen. Bei festgestellten Unregelmäßigkeiten sind diese auf dem Spielbericht oder in einem Sonderbericht zu vermerken.

7. Spielleitung
Der Schiedsrichter ist durch den Heimverein zu stellen. Eine Ausnahme gilt am Pokalfinaltag, hier werden die
Schiedsrichter vom Schiedsrichterausschuss angesetzt. Sofern verfügbar, kann über die Schiedsrichterbörse
des KFV ein Schiedsrichter angefordert werden.

8. Auswechslungen:

Es können pro Spiel alle Spieler ausgewechselt werden, die auf dem Spielbericht stehen, ein Wiedereinwechseln ist möglich. Maximal können 14 Spieler eingetragen werden.

9. Spielzeit: 

Altsenioren: 2x30 Minuten
Die Spiele sind bis zum Saisonende angesetzt.

10. Spielmodus:
Es wird eine einfache Punktrunde gespielt. Dabei hat jede Mannschaft 6 oder 7 Heim- und 6 oder 7 Auswärtsspiele. Die Mannschaft, die am Ende der Saison die meisten Punkte geholt hat, ist Meister. Bei Punktgleichheit entscheidet die Tordifferenz. Im Pokal wird eine einfache KO-Runde gespielt. Die Sieger der Begegnungen erreichen jeweils die nächste Runde. Die Punktspiele sind bis zum Saisonende angesetzt, die Pokalspiele werden jeweils nach einer ausgespielten Runde angesetzt.

11. Bekleidung:
Entgegen den allg. Durchführungsbestimmungen hält die Heimmannschaft einen Ausweichtrikotsatz vor. In
der Betreuerliste ist die vorwiegend genutzte Trikotfarbe angegeben. Bei Konflikten soll nach Möglichkeit vor
dem Austragungsdatum geklärt werden, wer das Trikot wechselt.

12. Grätschverbot

Zum Schutz der teilnehmenden Spieler wird ein generelles Grätschverbot für Zweikämpfe am Mann erlassen.
Auch der Versuch ist strafbar. Ausführung und Versuch werden mit indirektem Freistoß und einer Verwarnung in Form einer gelben Karte bestraft. Diese Regelung gilt nicht für den Torwart innerhalb des eigenen Strafraums, sofern die Aktion nicht fahrlässig, rücksichtslos oder übermäßig hart erfolgt.

13. Spielverlegungen

Spielverlegungen sollten nach Möglichkeit vermieden werden. Spielverlegungen sind nur möglich, wenn beide Mannschaften einer Spielverlegung zugestimmt haben. Das Spiel muss zeitnah (innerhalb von 10 Tagen) ausgetragen werden. Grundsätzlich über das DFBNet, nur bis 7 Tage vor der Begegnung möglich! Bei kurzfristigeren Verlegungen ist mit dem Staffelleiter Rücksprache zu halten, die Gebühr erhöht sich. 

Der Gegner ist bei jedem Schriftverkehr in CC zu nehmen, nur dann kann davon ausgegangen werden, dass er vorher informiert wurde, bzw. dass die Verlegung abgestimmt wurde. Sollte ein Spiel zunächst ohne neuen Termin abgesetzt werden, so ist spätestens 7 Wochentage nach dem alten Spieltermin ein neuer Termin an die Staffelleitung mitzuteilen, sonst wird das Spiel nach §21 gegen die Mannschaft gewertet, die die Verlegung beantragt hat.
Jede Mannschaft hat die Möglichkeit, bis zu 3 Spiele in der Saison aus wichtigem Grund zu verlegen, davon dürfen maximal zwei Spiele in einer Saisonhälfte liegen. Ab der 4. Verlegung werden die Spiele nach §21 SpO gewertet. Davon ausgenommen sind Spielausfälle wegen Unbespielbarkeit und Absagen wegen höherer Gewalt.
Die Verlegung der Anstoßzeit an einem Wochenende bedarf nur einer Mitteilung an den Staffelleiter.

14. Spielausfälle
Bei Spielausfällen wegen Unbespielbarkeit des Platzes, wird sofort ein neuer Spieltermin mit der Gastmannschaft vereinbart (bei Absage der Partie). Dem Staffelleiter wird der Spielausfall und der neue Termin per E-Mail mitgeteilt. Da nur einmal gegen jede Mannschaft gespielt wird, sollte die Möglichkeit geprüft werden, das Spiel auf des Gegners Platz zu verlegen.

15. Spielstättenverlegung:

Die Verlegung bedarf keiner Zustimmung des Gegners, jedoch sind der Gegner und der Staffelleiter mindestens am Vortag in Kenntnis zu setzen. In Einzelfällen kann es witterungsbedingt auch zu sehr kurzfristigen Spielstättenverlegungen kommen, darauf haben sich alle Mannschaften einzustellen.

16. Nichtantretungen

Bei Nichtantretungen erfolgt ein Ordnungsgeld:
  1. Mal:  80,- 
  2. Mal: 120,- 
  3. Mal: 180,- 
Der Ordnungsgeldkatalog des SHFV ist zu beachten. In den letzten 4 Saisonspielen erfolgt ein zusätzliches Ordnungsgeld gem. Ordnungsgeldkatalog der Finanzordnung (100,- ).

17. Vorzeitiger Spielausfall / Nichtantritt

Ein vorzeitiger Spielausfall und ein Nichtantritt können von den Vereinen ab 2 Tagen im Voraus ins DFBnet eingegeben werden. Diese Möglichkeit gilt unter Vorbehalt.

18. Spielsperre

Eine Gelb/Rote Karte führt bei den Alt-Senioren nicht zu einer automatischen Sperre von einem Spiel! Über eine Rote Karte entscheidet das Kreisgericht.

19. Freistoßregelung

Die Ausführung von Freistößen erfolgt grundsätzlich als indirekter Freistoß. Die einzige Ausnahme ist der Strafstoß, dieser erfolgt direkt. Falls eine Mannschaft an Landesturnieren teilnimmt, bitte beachten, dass dort eine andere Regelung erfolgt.

20. Ergebnismeldung

Der Heimverein ist verpflichtet, das Spielergebnis spätestens eine Stundenach Spielende ins DFBnet einzugeben. Für nicht oder verspätet eingegebene Ergebnisse wird ein Ordnungsgeld von 10,-  erhoben.

21. Verlängerung bei Pokalspielen

Die Verlängerung bei Pokalspielen bis einschließlich Finale entfällt. Der Sieger wird sofort durch ein Entscheidungsschießen ermittelt.

22. Freundschaftsspiele:
Diese Spiele sind beim Spielausschuss des eigenen KFV zu beantragen, nicht bei der Staffelleitung, wenn diese einem anderen KFV angehört!

23. Durchführungsbestimmungen:

Die Durchführungsbestimmungen aus dem Vorjahr behalten weiterhin ihre Gültigkeit, soweit sie nicht durch einen hier genannten Punkt angepasst worden sind.