

SHFV Ü 40-Herren Landesmeisterschaft 2015
Durchführungsbestimmungen
1. Grundsätze
Soweit die Bestimmungen keine Abweichungen vorsehen, wird nach den internationalen Fußball-Regeln der FIFA, der Satzung und den Ordnungen sowie den Durchführungsbestimmungen des DFB und des SHFV gespielt.
2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind nur Mitgliedsvereine des SHFV. Bereits bestehende oder für den Ü 40-Bereich gebildete und beim Verband bzw. Kreisfußballverbandgemeldete Spielgemeinschaften sind zugelassen.
Es dürfen auch Spieler eingesetzt werden, die eine Spielberechtigung für einen anderen Verein im SHFV besitzen (Gastspieler). Allerdings ist die Anzahl auf maximal vier Spieler pro Mannschaft begrenzt und die schriftliche Einverständniserklärung des jeweiligen Stammvereins vorzulegen. Spielberechtigt sind alle Spieler, die vor dem 01.01.1976 geboren wurden. Sie müssen sich vor Turnierbeginn durch einen Spielerpass legitimieren. Die Kontrolle der Spielberechtigung erfolgt durch die Turnierleitung.
3. Anzahl der Spieler
Eine Mannschaft besteht aus maximal 18 Spielern, einschließlich Torhüter, von denen sich 11 (einschließlich Torhüter) auf dem Spielfeld befinden dürfen. Der Mannschaftskader muss der Turnierleitung spätestens beim „Technical Meeting“ auf einem Spielberichtsbogen/Spielerliste mitgeteilt werden.
4. Turniermodus
Der Turniermodus richtet sich nach der Anzahl gemeldeter Mannschaften und wird nach Eingang der Meldungen erstellt und den Mannschaften vor Turnierbeginn zugesendet.
Der Sieger eines Gruppenspiels erhält drei Punkte, bei Unentschieden erhalten beide Mannschaften je einen Punkt. Besteht zwischen zwei oder mehr Mannschaften nach den Gruppenspielen Punktgleichheit entscheidet a) die Tordifferenz über die Platzierung. Ist auch diese gleich, entscheiden b) die mehr erzielten Tore. Besteht auch dann noch Gleichheit, zählt c) das im direkten Vergleich erzielte Ergebnis. Falls dann noch erforderlich, entscheidet d) ein Elfmeterschießen.
5. Spieldauer
Die Spielzeit beträgt grundsätzlich 1x 25 Minuten. Jedes Spiel beginnt mit Anstoß der im Spielplan erstgenannten Mannsch aft. Enden die Spiele der Endrunde unentschieden, erfolgt die Entscheidung durch ein Elfmeterschießen (siehe Punkt 6). Die Turnierleitung behält sich eine Änderung der Spielzeiten vor.
6. Spielentscheidung durch Elfmeterschießen
Beide Mannschaften haben abwechselnd je fünf Torschüsse auszuführen. Die Mannschaft, die zu Spielbeginn Anstoß hatte, führt den ersten Torschuss aus. Nachschießen, gleichgültig, ob der Ball vom Torhüter abgewehrt wird oder vom Torpfosten bzw. Querlatte zurückprallt, ist nicht erlaubt. Wenn beide Mannschaften nach Ausführung von je fünf Torschüssen die gleiche Anzahl von Toren erzielt haben, werden die Torschüsse in der gleichen Reihenfolge fortgesetzt, bis eine Mannschaft bei gleicher Anzahl von Torschüssen ein Tor mehr erzielt hat.
7. Verwarnung und Feldverweis
Der Schiedsrichter kann einen Spieler verwarnen und in schweren Verstößen auf Dauer (Gelb/Rote bzw. Rote Karte) des Spielfeldes verweisen. Bei einer Gelb/Roten Karte ist der bestrafte Spieler automatisch für das nächste Turnierspiel gesperrt. Bei einer roten Karte entscheidet die Turnierleitung nach der Schwere des Vergehens über die Dauer der Sperre (mindestens aber ein Spiel) und eine Meldung an die Rechtsinstanz.
8. Turnierleitung
Die Turnierleitung besteht aus mind. 2 Personen (Beauftragte des SHFV) und ist für die endgültigen Entscheidungen von im Reglement nicht vorgesehenen Fällen zuständig. Die Anordnungen der Turnierleitung sind für alle Beteiligten verbindlich.
Eine Protest- oder Einspruchsmöglichkeit besteht weder gegen Entscheidungen der Schiedsrichter noch gegen solche der Turnierleitung. Die Turnierleitung ist mit zwei Personen beschlussfähig.
9. Schiedsrichter
Die Einteilung der Schiedsrichter erfolgt durch den SHFV.
10. Ausstattung der Mannschaften
Jede Mannschaft muss über einen Satz Trikots und Leibchen verfügen. Bei gleicher Spielkleidung hat die im Spielplan erst genannte Mannschaft die Leibchen überzuziehen. Die Trikots müssen eine Nummerierung aufweisen.
11. Ausrüstung der Spieler
Ein Spieler darf keine Kleidungsstücke oder Ausrüstungsgegenstände tragen, die für ihn oder für einen anderen Spieler gefährlich sind (einschließlich jeder Art von Schmuck). Die zwingend vorgeschriebene Grundausrüstung eines Spielers besteht aus Trikot, Hose, Strümpfen (Stutzen), Schienbeinschützern und Fußbekleidung.
12. Abseits
Die Abseitsregel gemäß der Regel 11 der DFB-Fußballregeln bleibt bestehen.
13. Spielfeld
Die Spiele werden auf einem den Durchführungsbestimmungen für DFB-Bundesspiele (§3) entsprechendem (Kunst)Rasen-Spielfeld (Großfeld) ausgetragen.
14. Auswechslungen
Ein Spielerwechsel ist nur während einer Spielunterbrechung erlaubt. Es können bis zu 7 Spieler ausgetauscht werden. Ein Wiedereinwechseln ist möglich.
15. Grätschverbot
Es ist untersagt, durch Hineingleiten den Ball zu spielen, wenn ein Gegner ihn spielt oder versucht zu spielen (Hineingrätschen, Sliding, Tackling am Mann); dies gilt nicht für den Torwart in seinem eigenen Strafraum, sofern die Aktion nicht fahrlässig, rücksichtslos oder übermäßig hart erfolgt. Ausführung und Versuch werden mit einem direkten Freistoß bestraft.
16. Rückpass zum Torwart
Die „Rückpass-Regel“ gemäß der Regel 12 der DFB-Fußballregeln bleibt bestehen.
17. Kostenregelung
Der SHFV zahlt den teilnehmenden Mannschaften eine Anreise-Pauschale in Höhe von 75,- Euro. Diese wird dem Verein nach der Landesmeisterschaft auf ein zu benennendes Konto überwiesen. Weitere Kosten werden nicht übernommen.
18. Preise
Alle teilnehmenden Mannschaften erhalten eine Urkunde und die drei Erstplatzierten einen Pokal. Der Turniersieger erhält zudem die SHFV Wandertafel, die bis zu den nächsten Landesmeisterschaften in seinem Besitz bleibt. Die Wandertafel muss rechtzeitig vor den nächsten Landesmeisterschaften an die SHFV Geschäftsstelle zurückgegeben werden. Des Weiteren werden unter den ersten drei Mannschaften folgende Preisgelder ausgeschüttet: 3. Platz 150,-, 2. Platz 200,- und 1. Platz 300,-Euro.
19. Qualifikation
Der Schleswig-Holsteinische Ü 40-Landesmeister qualifiziert sich für die Norddeutsche Ü 40-Meisterschaft, die im August in Hamburg ausgetragen wird. Bei dieser Veranstaltung ist bei Turnierbeginn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Arztes vorzulegen, die bei Vorlage nicht älter als sechs Monate sein darf.
Kiel, 16.06.2015
Schleswig-Holsteinischer Fußballverband